Heute ist der 18. Mai und die Gastronomie, Hotellerie und Ferienhäuser dürfen unter Auflagen in Schleswig-Holstein wieder öffnen. Wir haben diesbezüglich einige Dokumente der Landesregierung sowie des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein für Sie zusammengestellt.
– Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit einer kurzen Checkliste
– Rundschreiben 41 zur Coronakrise: Hotline für Gäste, Handlungsempfehlungen für Campingunternehmer, Unterbringung der DLRG Einsatzkräfte, Tourismusausschuss
Wir wünschen Ihnen für den langersehnten „Neustart“ alles Gute!